Mittwoch, Februar 15, 2006

Werkunternehmereigentumsvorbehalt

Der Bundesrat will nach Angaben des Deutschen Bundestages vom 14.02.2006 Handwerksbetriebe in die Lage versetzen, ihre Werklohnforderung effektiver als bisher zu sichern. Für sie wie auch für alle Werkunternehmer sollen die kaufrechtlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt künftig in veränderter Form gelten, damit der Handwerker bei Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Bestellers sein Eigentum an eingebauten Produkten sichern kann. Dies geht aus einem von der Länderkammer eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/511) hervor.

Mehr bei Beck Aktuell

Keine Kommentare: