Donnerstag, Dezember 29, 2005

Verwechslungsgefahr

Kein Wunder, dass sich niemand Rechtsassessor nennen möchte. Man will ja nicht mit einem Assessorreferenten verwechselt werden:
Der Studiengang Assessorreferent iur. FSH dient dem Ziel eine rechtstheoretische Weiterbildung zu ermöglichen, die in der fachlichen Breite alle Rechtsgebiete umfasst, die nach der Juristenausbildungsordnung auch für das erste und zweite juristische Staatsexamen Pflichtbestandteil sind.

Der Studiengang ist unterteilt in zwei große Fachkomplexe. Der erste Komplex beansprucht vier Semester und beinhaltet in der Breite das gesamte materiellrechtliche Wissen, dass auch in der ersten Staatsprüfung für Juristen verlangt wird. Er entspricht inhaltlich dem Studiengang Rechtswirt FSH. Der zweite Komplex streckt sich über drei Semester und vermittelt die prozessuale Theorie, die Volljuristen für das zweite Staatsexamen beherrschen müssen.

Der Studiengang Assessorreferent iur. FSH ermöglicht dem Absolventen die Durchführung von qualifizierten materiell-rechtlichen und prozessualen Aufgaben in allen Bereichen der Justiz und der Wirtschaft. Durch den in der rechtlichen Praxis geringeren rechtstheoretischen Schwierigkeitsgrad (im Vergleich zu den juristischen Staatsexamen) kann der Assessorreferent iur. aufgrund seines Lehrgangs viele Sachverhalte weitgehend selbständig unter die richtige Norm subsumieren und dementsprechend viele Vorgänge für den Juristen vorfertigen oder in Eigenverantwortung selbst umsetzen.
Was es nicht alles gibt!

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Man darf allerdings nicht vergessen, dass der Assessorreferent jur. sich sehr wohl auch zum Rechtsbeistand auch vor Gericht (Prozeßagent) zulassen kann.

Anonym hat gesagt…

Ich würde so gerne eine Mitstudentin finden die auch den Assessoreferent jur FSH studiert um mich auszutauschen und Freundschaft zu schliessen .Bitte meldet euch :Monique

shaqiri@lycos.de

Floor Lola hat gesagt…

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