Montag, Dezember 05, 2005

Ein Abgrund

Wenn man die vorliegenden Erkenntnisse einem strafrechtlichen Seminar als Prüfungsfall vorlegt, mit der dort üblichen unbefangenen Schlussfrage, ob und wie sich die Beteiligten strafbar gemacht haben, dann schaut man in einen Abgrund – weil sich Tatbestände aufreihen, die man mit einer deutschen Bundesregierung nicht in Verbindung bringen möchte: beispielsweise Folter, also schwerste Körperverletzung, begangen durch Unterlassen. Oder Strafvereitelung im Amt, weil die Aufklärung und Verfolgung einer schweren Straftat, nämlich der Verschleppung eines deutschen Staatsbürgers, verhindert oder zumindest behindert und die ermittelnde Staatsanwaltschaft genasführt worden ist.
Kommentar von Heribert Prantl

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