Montag, Dezember 12, 2005

BMJ will Auskunftsanspruch gegen Provider schaffen

Im Rahmen der Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sollen hierzulande auch indirekt an Rechtsverletzungen beteiligte Dritte verpflichtet werden, die Identität von Verdächtigen preiszugeben. Dies erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am heutigen Montag bei der Vorstellung von Eckpunkten für eine entsprechende Gesetzesnovelle in Berlin. Die Schaffung eines solchen Auskunftsanspruchs etwa gegen Internetprovider gehört seit langem zu einem der am heftigsten umkämpften Punkte bei der Anpassung des Urheberrechts an die digitale Gesellschaft. Die vorgestellte Novelle soll es Konzernen etwa aus der Musik- und Filmindustrie nun einfacher möglich machen, in zivilrechtlichen Verfahren gegen illegales Filesharing vorzugehen.
[heise online]

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