Donnerstag, Dezember 22, 2005

Ackermann: BGH-Urteil

Leider ist bisher nur die Pressemitteilung des BGH abrufbar. Einstweilen empfehle ich die Lektüre dieser Analyse, die gleichzeitig ein Verriss dieses "Artikels" ist.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Na, der Verriss war ja einfach. Wenn schon im ersten Satz ein nicht existenter Konsens "liberaler Sicht" beschworen wird, wobei diese Sicht offenbar vor allem darin besteht, völlig blind Manager mit Eigentümern gleichzusetzen, mußte der Artikel einfach schief gehen. Das die besagten Manager häufig genug dem Irrtum erliegen, ein Unternehmen, das sie bezahlt, gehöre ihnen, ist bekannt. Wenn Journalisten diese Sicht übernehmen, so ist das bezeichnend. Fatal für den Verfasser und das Blatt wird es an der Stelle, wo über Eigentumsrecht und dessen Durchsetzung räsoniert wird, ohne zu begreifen, wessen Eigentum Mannesmann überhaupt war. Prämien, so kenne ich es, erhält man auch in der Erwartung, dass man sich weiterhin für das Unternehmen in der prämierten Art einsetzt. Im Fall Mannesmann war genau das unmöglich.