Donnerstag, Oktober 27, 2005

Was darf das Volk begehren?

Das Landesverfassungsgericht Berlin tagt selten vor großem Publikum. Gestern aber füllte die Bürgerinitiative mit dem kreativ-klangvollen Namen „Schluss mit dem Berliner Bankenskandal“ im großen Plenarsaal fast alle Plätze. Es ging um die Frage, ob die Bürger über die Auflösung der Bankgesellschaft entscheiden dürfen. Darüber hinaus ging es über die Aufhebung der staatlichen Garantien für die teuren Immobiliengeschäfte des Bankenkonzerns (Risikoabschirmungsgesetz). Ein Volksbegehren zu diesen Forderungen war vom Senat im Februar 2004 nicht zugelassen worden (Volksbegehren „zum Landeshaushalt“ sind nach der Berliner Verfassung verboten). Die Initiative klagte dagegen, gestern wurde verhandelt, am 22. November will das Gericht ein Urteil fällen.

Der Tagesspiegel wird sicher berichten.

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