Dienstag, Oktober 25, 2005

Autobahnbaustellenrecht

Die Autobahnbaustelle ist grundsätzlich siebzehn Kilometer lang. Falls sie einmal länger oder kürzer ist, liegt das an Planungsdifferenzen im zuständigen regionalen Autobahnbaustellenrat.

Der regionale Autobahnbaustellenrat besteht aus dem Bauträger, dem Baustellenleiter, einem pensionierten Finanzbeamten und dem örtlichen Bierbrauer. In Rhein- und Moselgegenden wird letzterer im Regelfall durch den Vorsitzenden der zuständigen Winzergenossenschaft oder einen in der Rüdesheimer Drosselgasse ansässigen Gastwirt ersetzt.
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