Donnerstag, September 29, 2005

Auszüge aus dem Jahresbericht der Wehrbeauftragten

Ein Stabsunteroffizier ließ einen Rekruten während der Wachausbildung hinknien und die Hände hinter dem Kopf verschränken. Daraufhin hielt er seine - was er übersah - noch mit Manövermunition geladene Pistole an dessen Nacken, setzte einen Fuß auf den Rücken und drückte ab. Hierdurch erlitt der Wehrpflichtige eine Hautabschürfung am Hinterkopf und ein Knalltrauma. Der Soldat mußte mehrere Tage stationär behandelt werden.
Ein Zitat aus der Sammlung "Perlen aus dem Jahresbericht der Wehrbeauftragten 1995-2000". Die Unteroffiziere kommen dabei insgesamt sehr schlecht weg. Degradierungen vom Feldwebel zum Stabsunteroffizier scheinen nicht selten zu sein:
Ein Feldwebel befahl auf einem Standortübungsplatz Rekruten, die Ausrüstungsgegenstände in der Kaserne vergessen hatten, Steine in den Rucksack zu packen. So mußten beispielsweise anstelle von vergessenen Handschuhen oder einer Nässeschutzbekleidung fünf bzw. elf Kilogramm schwere Steine bis zum Ende des Ausbildungstages und dann noch in die Kaserne geschleppt werden. Das Truppendienstgericht, das den Feldwebel u.a. wegen dieser Dienstpflichtverletzungen zum Stabsunteroffizier degradierte, stellte in seiner Entscheidung fest: "Von einem jungen Deutschen kann nicht verlangt werden, daß er aus Einsicht oder gar mit Begeisterung Dienst in einer Institution verrichtet, in der solcherart Ausbildung praktiziert wird".
Die krasseren Fälle möchte ich hier nicht zitieren, weil sonst der Charakter von Ausnahmetaten (den ich zugunsten der Unteroffiziere weiterhin annehmen möchte) nicht mehr hinreichend erkennbar wäre.

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