Samstag, August 20, 2005

«Focus» darf über rot-grüne Beförderungswelle berichten

Das Landgericht München I hat eine Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen das Nachrichtenmagazin «Focus» auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung aus formalen Gründen abgewiesen. Das hat ein Sprecher des Gerichts am 18.08.2005 bestätigt. Bei der Klage (Az.: 9 O 12654/05) ging es um einen Bericht des Magazins vom 20.06.2005, in dem unter der Überschrift «Warmer Regen» eine Beförderungswelle in den Bundesministerien beschrieben und diese mit der anstehenden Bundestagswahl in Zusammenhang gebracht wurde.

Bericht bei Beck Aktuell, der den staunenden Leser aufklärt:
Die Bundesrepublik – hier vertreten durch das von Jürgen Trittin (Grüne) geführte Bundesumweltministerium – könne keine Betroffenheit geltend machen, meinte die für Pressesachen zuständige Neunte Zivilkammer. Denn betroffen von dem Artikel sei nicht die Bundesrepublik, sondern die politisch Verantwortlichen der rot-grünen Bundesregierung.
Wer hätte das gedacht? Unfassbar, dass eine solche Klage überhaupt das Haus verlassen durfte. Es ist Zeit für eine Ergänzung der Geschäftsordnung der BReg. Nicht nur Verfassungsbeschwerden können dem Ansehen der Bundesregierung schaden ...

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