Freitag, Juli 01, 2005

Verletzung beim "Bayernabitur" ist kein Dienstunfall

Wenn ein Lehrer sich bei einer feuchtfröhlichen Party mit Schülern verletzt, kann das nicht als Dienstunfall anerkannt werden, entschieden Düsseldorfer Richter. Bei einer Klassenfahrt hatte der Lehrer an der Gaudi "Bayernabitur" teilgenommen und sich Schnupftabak in die Nase schießen lassen.

[UniSPIEGEL]

Die Rspr. zu Dienstunfällen gehört traditionell zu den humorvolleren Gebieten der Juristerei.

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