Freitag, Juni 17, 2005

Flaschenwurf

Im Tagesspiegel liest man einmal mehr, dass das Amtsgericht Tiergarten bei Flaschenwürfen auf Polizisten (meist am 1. Mai) normalerweise eine harte Linie fährt:
Der angehende Lehrer für Deutsch und Geschichte aus Baden-Württemberg versicherte, er sei ein Berlin-Besucher und kein Krawalltourist gewesen. Als er von dem NPD-Aufmarsch hörte, habe er sich den Rechtsextremisten auf der Frankfurter Allee in den Weg stellen wollen. Den Wurf bezeichnete er als unüberlegt. „Ich wollte ein Zeichen des Protests setzen“, sagte der Angeklagte, der sich bei den Polizisten schriftlich entschuldigt hat.

Der Staatsanwalt forderte elf Monate Haft auf Bewährung. Solch eine Vorstrafe hätte B. die Zukunft als Pädagoge verbaut. Das Gericht ging von einfachem Landfriedensbruch aus und entschied „ausnahmsweise“ auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro (1350 Euro). Jede höhere Strafe käme einem Berufsverbot gleich, hieß es im Urteil.

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