Montag, Februar 07, 2005

Klagelied eines Nachrichtenunterdrückers

Mühelos gelang es mir, den "Hidden but Notorious Spam Slayer" von Brachiosoft auf dem Server einzurichten, hinreichend zu trainieren und auf den ankommenden E-Mail-Verkehr des Hauses loszulassen. Der Erfolg war kolossal, und am kommenden Montag fand ich einen strahlenden Chef vor.

[...]

Wie üblich hatte ich allerdings nicht mit Ludger Weißbinder aus der Registratur gerechnet. Wie ich einige Wochen später erfuhr, hatte er das Nachlassen der Mailflut auf die ihm nächstliegend erscheinende Weise beantwortet - und kurzerhand Strafanzeige gegen mich erstattet. Woher ich denn bitteschön wissen wolle, dass er sich nicht für manneskraftsteigernde Präparate, gemächtverlängernde Gerätschaften und Wertpapierschnäppchen interessiere? Und die nahezu persönlich gehaltenen Avancen von Biggi, Tanja und Chantal - allesamt @cheapflirtchat.ru - habe er immer sehr unterhaltsam gefunden, ebenso die billigen polynesischen Download-Angebote für Anwendungspakete von Microsoft und Adobe. Vorsätzliche E-Mail-Unterdrückung nannte der Staatsanwalt das Ganze, eine Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses nach § 206, Abs. 2, Nr. 2. Für so etwas drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.
Editorial aus c't 4/2005

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