Montag, Februar 21, 2005

Überbelegung

In der erweiterten Rektoratsdienstbesprechung am 20. Oktober wurde über die Situation Studierender diskutiert, deren Studienzeit sich hinauszögert, da sie mitunter keinen Platz in den für sie notwendigen Pflichtveranstaltungen bekommen können. Im Willen, hier Abhilfe zu schaffen, erfolgte ein dieser Situation entgegenwirkender Beschluss. So werden jetzt Studierende, die aufgrund mangelnder Kapazität nicht die gewünschte Pflichtveranstaltung besuchen können, auf Wartelisten erfasst. Bei Belegungszahlen unter 150 Prozent ist ihnen damit die Teilnahme zumindest im nächsten Semester zu sichern. Wollen mehr als 150 Prozent der zulässigen Studierendenzahl eine bestimmte Pflichtveranstaltung belegen, sind Parallelveranstaltungen anzubieten.
Serviceorientierte Mitteilung der Universität Potsdam
 

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