Mittwoch, Februar 23, 2005

Anwaltliches Werberecht erneuert

Rechtsanwälte werden in Zukunft frei über Teilbereiche ihrer Berufstätigkeit informieren dürfen. Dies beschloss die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 21.02.2005. Die bisher im Berufsrecht der Rechtsanwälte verankerte Stufenleiter, nach der nur mit Interessensgebieten und Tätigkeitsschwerpunkten über den Tätigkeitsbereich eines Rechtsanwalts geworben werden darf, gab das Anwaltsparlament auf.
«Die Satzungsversammlung hat damit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts «zum Spezialisten» Rechnung getragen,»
(BRAK-Präsident Bernhard Dombek)

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