Montag, Januar 24, 2005

Unerlaubte Rechtsberatung

Am 12. Januar hat die Richterin am LG Ulm beschlossen, dass die Postings von Jutta U. Rosenbach alias "Netzrose" gemäß dem Rechtsberatungsgesetz erlaubnispflichtig sind und dem Abmahnanwalt und Antragsteller der Einstweiligen Verfügung ein Unterlassungsanspruch gemäß UWG zustünde.

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Da inzwischen auch der Verein und ein weiterer Forenteilnehmer ebenfalls wegen dieses Vergehens abgemahnt wurde und ein mündlicher Termin wegen der Beantragten Einstweiligen Verfügung für den Verein anberaumt wurde, habe ich mein Verfahren für Interessierte an dieser Stelle aufbereitet.
Abmahnung und eV wegen unerlaubter Rechtsberatung - eine Chronik

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