Samstag, Januar 22, 2005

AStA der FU und sein allgemeinpolitisches Mandat

Die offizielle Vertretung der Studenten der Freien Universität Berlin ist vom VG Berlin wegen allgemeinpolitischer Äußerungen und entsprechender Links zu einem Ordnungsgeld von 15.000 Euro verurteilt worden (Aktenzeichen 2 A 113/04). Erwirkt hatte die Strafe ein Mitstudent. Sollte das Geld nicht gezahlt werden, hat das Gericht zwei Tage Haft gegen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) angeordnet.

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Die Unzulässigkeit von Statements zu allgemeinpolitischen und kontroversen Themen durch die Studentenvertretung in Berlin wird wohl auch für die Zukunft gelten. So hat das Oberverwaltungsgericht Berlin in einem neuem Beschluss deutlich gemacht, dass das Verbot auch nach der Reform des Hochschulrahmengesetzes gilt (Az. 8 S 133/02)
Noogie Kaufmann bei heise online

Interessant ist, dass ein promovierender Jurist mit Erstem Examen den Stein ins Rollen brachte. Der AStA pflegt also durchaus die richtigen Feindbilder.

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