Montag, Dezember 06, 2004

Verjährungserinnerung des BMJ

„Mit der Schuldrechtsreform 2002 wurde u.a. das Verjährungsrecht vereinfacht und übersichtlicher gestaltet. Dazu gehören Übergangsvorschriften für Altforderungen, die in bestimmten Konstellationen dazu führen können, dass diese Forderungen zum Jahresende 2004 verjähren. Auf diese Besonderheit wollen wir nochmals hinweisen“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
So langsam kommen mir diese Meldungen - es ist ja nicht die erste dieser Art - spanisch vor. Hat man im Ministerium etwa Angst, dass der Volkswirtschaft durch die kurze Regelverjährung des neuen Schuldrechts Substanz entzogen wird?

Die Rechtsanwaltschaft kann sich wenigstens freuen. Dem Bürger wird von ministerialer Seite der Rat gegeben:
"Um den Eintritt der Verjährung zu verhindern, müssen Ansprüche vor dem Stichtag in der Regel gerichtlich geltend gemacht werden; eine bloße schriftliche Mahnung des Schuldners oder eine Aufforderung zur Zahlung genügt nicht. Da die Berechnung des Verjährungstermins im Einzelfall schwierig sein kann, empfiehlt das Bundesministerium der Justiz, sich im Zweifelsfall durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dabei kann auch besprochen werden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern."

Keine Kommentare: