Dienstag, November 30, 2004

DRM - das Urheberrecht wird erlebbar

"Als Yeager nach seinem Powerbook-Crash das Betriebssystem neu installierte, interpretierte die iTunes-Software das so, als sei die Musik auf einen neuen Rechner kopiert worden. Also forderte das Programm Yeager auf, die Songs, für die er bezahlt hatte, neu freizuschalten – und das wurde ihm verweigert, weil seine Eigentumsrechte an den Songs außerhalb der USA nicht gültig waren. Yeager musste erkennen, dass er nicht die Songs besaß, sondern lediglich etwas Neues, schwer Fassbares: ein Nutzungsrecht an Musik. Dieses Nutzungsrecht, und das war die zweite, größere – und folgenreichere – Überraschung, war ihm nur unter bestimmten Bedingungen übertragen worden. Also konnte es ihm auch wieder entzogen werden, wenn es dem tatsächlichen Inhaber des Rechts gefiel – also nicht Yeager, sondern Apple. Willkommen im digitalen Zeitalter."
Der brandeins-Artikel beschreibt das Phänomen, dass Nicht-Urheberrechtlern offenbar erst mit der Implementation der DRM-System so richtig der immaterielle Charakter des Urheberrechts klar wird. Anders kann man Passagen wie die folgende nicht deuten:
"Yeager musste erkennen, dass er nicht die Songs besaß, sondern lediglich etwas Neues, schwer Fassbares: ein Nutzungsrecht an Musik. Dieses Nutzungsrecht, und das war die zweite, größere – und folgenreichere – Überraschung, war ihm nur unter bestimmten Bedingungen übertragen worden."

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