Donnerstag, Oktober 28, 2004

Unterhalt der Eltern: Bummelanten droht Geldentzug

Langzeitstudenten aufgemerkt: Wenn Papa und Mama Scheine und bestandene Klausuren sehen wollen, könnte es brenzlig werden. Bei ausgewiesener Faulheit im Studium dürfen sie ihren Kindern nach einem Gerichtsurteil nämlich das Geld streichen.
Nun hat auch der UniSpiegel Wind von dem Urteil des OLG Hamm bekommen (es ging um "neun Semester Sozialpädagogik und kein Vordiplom") ...

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