Mittwoch, Oktober 27, 2004

Intensivtäterabteilung der Staatsanwaltschaft

Eine energische Staatsanwältin hat die Entscheidung eines Haftrichters, zwei bekannte Intensivtäter nach einer Straftat wieder laufen zu lassen, kassiert. Die Juristin aus der Abteilung für Intensivtäter stellte gegen die beiden libanesischen Jugendlichen Haftbefehl aus, gestern früh um 6.15 Uhr wurden die beiden zuhause festgenommen. Youssef M. (20) und Wissam R. (18) hatten am 14. September in einem Telefongeschäft an der Karl-Marx-Straße Handys geklaut. Als sie erwischt wurden, wurden sie gewalttätig – und auch gegen ihre Festnahme wehrten sie sich körperlich. Da beide in der Intensivtäterkartei geführt werden und beide nur auf Bewährung draußen sind, wollte die Polizei Haftbefehle erwirken. Zum Entsetzen der ermittelnden Beamten ließ sie der zuständige Jugendrichter des Bereitschaftsgerichts am Tag nach der Tat laufen. Er wertete die Tat nicht als räuberischen Diebstahl (der wie Raub zu bestrafen ist), sondern als Diebstahl mit anschließender Körperverletzung – das ist kein Haftgrund.
Der Tagesspiegel berichtet über Intensivtäterabteilungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft.

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