Mittwoch, August 25, 2004

Reform des RBerG - aktueller Stand

Nach Meldungen wie gestern in der Financial Times Deutschland ("Zypries lässt Finger vom Anwaltsmonopol") sind einige Leute nicht gut auf das BMJ zu sprechen. Während man beim DAV verlautbaren ließ "Das entspricht unseren Vorstellungen", schreibt ein spürbar enttäuschter Immo Fietz in seinem Beitrag "Juristen ohne Beratungsbefugnis":

"Gut ausgebildete Juristen der Fachhochschulen standen ebenfalls in den Startloechern, um die laengst fehlende Dynamik im Rechtsberatungsmarkt wieder herzustellen und vor allen Dingen wichtiges Bindeglied zwischen Unternehmen und Anwaelten in wirtschaftsrechtlichen Fragen zu werden. Denn hier sind nach allgemeiner Auffassung die Absolventen der Universitaeten zu generalistisch ausgebildet und weisen erst nach Jahren der Praxis das notwendige Spezialwissen vor."
Es mag wirklich gute Argumente geben, den FH-Wirtschaftsrechtlern die Erlaubnis zu geben, Rechtsrat zu erteilen. Wenn aber dann eine solche Selbsteinschätzung zu Tage tritt, macht man sich die eigene Argumentation kaputt und riskiert, in Zukunft nicht mehr ernstgenommen zu werden.

Wie kommen FH-Wirtschaftsrechtler darauf, dass sie nach einer 8-semestrigen FH-Ausbildung mit einem "juristischen" Anteil von deutlich unter der Hälfte der Ausbildungszeit (und auf FH-Niveau!) über "notwendiges Spezialwissen" verfügen, das ein Jurist sich erst nach Jahren der Praxis aneignen wird?

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