Sonntag, August 08, 2004

LG Essen: Suchmaschinen-Spamming per HTML-Metatags wettbewerbswidrig

Wieder einmal ein Urteil zu den - technisch immer unbedeutenderen - Metatags: Das kompendiumartige Auflisten vieler hundert HTML-Metatags ohne jeden inhaltlichen Zusammenhang zu einer Internetseite führe zu einer Manipulation von Suchmaschinen und ist wettbewerbswidrig nach § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, allerdings alter Fassung). Das entschied das Landgericht Essen in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 26. Mai 2004 (Az. 44 0 166/03). Klägerin des Verfahrens war ein rechtsfähiger Wirtschaftsverband.

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