Samstag, August 07, 2004

LG Berlin: Bewährungsstrafen für SED-Spitzenfunktionäre im letzten Mauerschützenprozess

Knapp 15 Jahre nach dem Mauerfall sind im letzten Prozess gegen Mitglieder des SED-Politbüros zwei Spitzenfunktionäre wegen ihrer Mitschuld am Tod von DDR-Flüchtlingen schuldig gesprochen worden. Das Berliner Landgericht verurteilte die früheren Politbüromitglieder Siegfried Lorenz (73) und Hans-Joachim Böhme (74) am 06.08.2004 wegen Beihilfe zum dreifachen Mord durch Unterlassen und verhängte Bewährungsstrafen von jeweils 15 Monaten.

In einem ersten Prozess waren Böhme und Lorenz vom Berliner Landgericht im Jahr 2000 freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen (NJW 2003, 522). Das jetzt gefällte Urteil steht im Einklang mit dem BGH-Urteil, demzufolge alle Mitglieder des Politbüros verpflichtet waren, zum Schutz des Lebens von Flüchtlingen auf eine Änderung des praktizierten Grenzregimes hinzuwirken.

(Hintergründe und weitere Nachweise bei Beck Aktuell)

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