Mittwoch, August 11, 2004

BVerfG zur Rechtsberatung durch Ratgeber in den Medien

Das Thema Rechtsberatungsgesetz beschäftigt die Verfassungsrichter im Moment offenbar häufiger: Die von «Bild Auto» publizierte Seite mit der Überschrift «Auto Bild hilft», auf der die Leser aufgefordert werden, Probleme mit Werkstätten oder Kraftfahrzeugherstellern zu schildern, verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Dagegen sahen die Karlsruher Richter in der von SAT.1 im Jahr 1997 ausgestrahlten Sendung «Wir kämpfen für Ihr gutes Recht» keinen diesbezüglichen Verstoß.

BVerfG, Beschlüsse vom 11.03.2004, Az.: 1 BvR 517/99 und 1 BvR 313/99, NJW 2004, 1855. Sachverhalt und Hintergründe bei Beck Aktuell

Siehe auch BVerfG, Zulässige Rechtsberatung durch Inkassounternehmen, NJW 2002, 1190

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