Samstag, Juli 03, 2004

"Die Promotion in den Landeshochschulgesetzen 2003" und "Promotion in Europa"

Machen Landeshochschulgesetze im Bereich Promotion einen Unterschied? Eher nicht, zumindest entscheiden DoktorandInnen bei der Wahl ihres Promotionsortes wohl nicht nach der Landesgesetzgebung. Entscheidend sind Unterschiede der fachlichen Betreuung, wichtig sind vielleicht auch noch die Promotionsordnungen des Fachs – aber Landeshochschulgesetze? Die Hochschulgesetze der Länder sind zum Thema Promotion und wissenschaftlichem Nachwuchs zum Teil wörtlich gleich formuliert. Und mehr oder weniger viel Regelungsbedarf wird an die fachbezogenen Promotionsordnungen abgetreten, so nimmt sich „der Staat“ realistisch selbst zurück. Trotzdem unterscheiden sich in Bezug auf die Promotion in einigen Aspekten. Ob DoktorandInnen dem Mittelbau oder den Studierenden zugeordnet werden, ob eine Disputation oder ein Rigorosum am Ende der Mühen steht, ob innerhalb der Arbeitszeit Gelegenheit zur Promotion gegeben wird, oder werden muss: diese Unterschiede können die Landesgesetze machen.

Deswegen findet sich hier eine Sammlung der die Promotion betreffenden Regelungen, neben den URLs der entsprechenden Gesetze. Beide können – das ist kein unerheblicher Zweck – computergestützt durchsucht werden. Und es findet sich jeweils eine zusammenfassende Einschätzung der durchgeführten oder geplanten Anpassungen an den veränderten Rahmen der Hochschulrahmengesetzes nach der fünften bzw. sechsten Novelle neben den Kontaktdaten der Wissenschaftsministerien. An den Anfang gesetzt ist eine Synopse der Regelungen in Bezug auf verschiedene zentrale Themen, nicht nur der HRG Novellierung. Die Unterschiedlichkeit kann auch anschaulich machen, in welche Richtung die gegenwärtige Lage der PromovendInnen in Deutschland verändert werden kann, zumal die entsprechenden Reformen im Kontext eines zusammenwachsenden Europa zu sehen sind, nachdem die WissenschaftsministerInnen von 33 europäischen Ländern beschlossen haben, die Promotionsphase als Thema in den „Bologna-Prozess“ zur Schaffung eines Europäischen Hochschulraums mit einzubeziehen.
"Die Promotion in den Landeshochschulgesetzen 2003" von Johannes Moes, basierend auf einer LHG-Synopse von Kristina Irion (für die Promovierenden-Initiative)

Promovieren in Europa

Zusammen mit Antonia Kupfer und anderen Beteiligten aus der GEW Projektgruppe DoktorandInnen hat Johannes Moes für die Max Traeger Stiftung und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bzw. die Hans Böckler Stiftung eine Kurzstudie erstellt, in der die Struktur der Promotion in 12 europäischen Ländern verglichen wird, unter besonderer Berücksichtigung einerseits der Strukturierung der Programme, andererseits der sozialen Sicherung der nachwachsenden WissenschaftlerInnen.

Hier gehts zur Studie im PDF-Format

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