Dienstag, Juli 27, 2004

Bochumer Patientenforum mit Experten: Wer über Leben und Tod entscheidet

Mit einer Betreuungsvollmacht kann jeder selbst bestimmen, wer für ihn entscheiden soll, wenn er selbst es nicht mehr kann. In der Patientenverfügung wird der eigene Wille direkt festgeschrieben. Die Vor- und Nachteile beider Modelle können alle Interessierten mit Medizinern, Juristen und Ethikern beim Bürger- und Patientenforum der RUB "Patientenverfügung: Behandlungssicherheit und Rechtssicherheit" am 3. August 2004 diskutieren (17 Uhr, BG-Kliniken Bergmannsheil, Großer Hörsaal, weitere Informationen).

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