Dienstag, Juni 29, 2004

Stellungnahme des Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Siegfried Broß

Sicher war ich nicht der einzige, der sich wunderte, weshalb ein Richter am BVerfG zu einer derart aktuellen Debatte auf diese Weise Stellung bezogen haben soll. Jetzt veröffentlicht das BVerfG diese Richtigstellung:

Der Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Siegfried Broß
erklärt zu der Berichterstattung im Tagesspiegel „Richter: Reform
verletzt Menschenwürde“ und „Ernste Schieflage des Sozialstaats“ vom 29.
Juni 2004:

Die Berichterstattung im Tagesspiegel im Zusammenhang mit meiner Person
ist unzutreffend.

Zu keinem Zeitpunkt habe ich die Behauptung aufgestellt, die geplante
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 1. Januar 2005 sei
verfassungswidrig.
Nur mit einer der Autorinnen des Beitrags habe ich im
Zusammenhang mit dem Deutschen Katholikentag in Ulm 2004 überhaupt
gesprochen. Dieser habe ich mein Statement zu der dortigen Veranstaltung
„Zu Risiken und Nebenwirkungen... Zwang zum Risiko“ vom 19. Juni 2004
zur Verfügung gestellt, das über das Internet (vergleiche
http://www.katholikentag.de/presse/manuskripte.php) jedermann zugänglich
ist. Allein dieses war Grundlage. Gegenüber dem Tagesspiegel habe ich
darüber hinaus keine weitergehenden Äußerungen in diesem Zusammenhang
getätigt.

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