Dienstag, Juni 01, 2004

Sozialrecht anschaulich erklärt

Heute: "Der Arbeitsunfall" (und die schwierige Abgrenzung zu Nicht-Arbeitsunfällen)

Arbeitnehmer, die vier Stunden nach Beendigung eines Lehrgangstages in der Hotelbar vom Hocker fallen, haben keine Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Es handelt sich nicht um einen Arbeitsunfall.

SG Hildesheim - S 11 U 172/96
(Dank an MM.de)

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