Mittwoch, Juni 09, 2004

HRK: Studienbeiträge als Drittmittel für die Lehre ermöglichen

Das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz fordert für die Hochschulen die Möglichkeit, Studienbeiträge von den Studierenden zu erheben. Nur so werde es möglich sein, die Qualität des Lehrangebots langfristig zu sichern. Dies ist ein Ergebnis des Zusammentreffens vom 8. Juni in Bonn. Das Plenum betonte jedoch mit Nachdruck, die Einführung von Beiträgen der Studierenden entlasse den Staat nicht aus seiner Verantwortung für die Ausbildung der jungen Menschen.
Die Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz wurde heute z.B. in SZ ("Rektoren fordern Studiengebühren") und Unispiegel ("Erst zur Kasse, dann studieren") verarbeitet.

Als Bedingung für die Erhebung von Studienbeiträgen muss nach Überzeugung des HRK-Plenums gelten, dass:

1. der Staat seine Finanzaufwendungen für die Hochschulen nicht im Gegenzug reduziert,

2. die Hochschulen die Einnahmen eigenverantwortlich für die Qualität der Lehre einsetzen können,

3. die einzelne Hochschule selbst entscheiden kann, ob und in welcher Höhe sie Beiträge erhebt,

4. die Studienbeiträge sozial Benachteiligte nicht vom Studium fernhalten werden.

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