Sonntag, Mai 16, 2004

Zitat des Tages

Es spricht das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 6, 425 f.):

„Schon die körperliche Bildung der Geschlechtsorgane weist für den Mann auf eine mehr drängende und fordernde, für die Frau auf eine mehr hinnehmende und zur Hingabe bereiten Funktion hin. (...) Anders als der Mann wird die Frau schon durch ihren Körper daran erinnert, daß das Sexualleben mit Lasten verbunden ist. (...) Die Gefahr der Akzentverschiebung zu Lasten der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, und zugunsten des bloßen Lustgewinns ist daher eine besondere Gefahr männlicher Sexualität.“

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