Samstag, April 17, 2004

BGH bestätigt Verurteilung wegen Volksverhetzung durch Leugnen des Holocaust

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Strafverteidigers wegen Volksverhetzung durch Leugnen des Holocaust bestätigt. Der Rechtsanwalt hatte in seinen Beweisanträgen behauptet, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien.

BGH, Beschluss vom 31.03.2004 - Az.: 5 StR 498/03.
Meldung bei Beck Aktuell, siehe auch
BGH, Leugnen des Holocaust durch Verteidigerhandeln, NJW 2002, 2115.

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