Sonntag, März 14, 2004

BGH zu Haftung von Online-Auktionsplattformen

BGH, Urteil vom 11. März 2004 – I ZR 304/01 (das Urteil ist bereits von Donnerstag, meine Teilnahme an einer - sehr interessanten - Konferenz verhinderte eine frühere Meldung). Pressemitteilung Nr. 31/04 vom 12.3.2004:

Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß der Betreiber einer Plattform für Versteigerungen im Internet auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn Anbieter auf dieser Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten.

(...)

Der Bundesgerichtshof hat das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Zwar lag es im Streitfall nahe, daß die Anbieter der gefälschten Uhren im geschäftlichen Verkehr gehandelt hatten und zumutbare Möglichkeiten bestanden, derartige Angebote in Zukunft herauszufiltern. Entsprechende Feststellungen hatte das Oberlandesgericht aber noch nicht getroffen.
Viele werden sich noch an Hoerens vehemente Anmerkung zum Urteil des OLG Köln (in: MMR 2002, 113 ff.) erinnern ...

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