Donnerstag, Januar 22, 2004

Einstweilige Verfügung des LG Berlin gegen "Kaufhausanwälte"

"Ich habe großes Verständnis für gekonntes Marketing. Die Eröffnung einer Anwaltspraxis im offenen Kaufhausbereich ist für mich allerdings ein dramatischer Niedergang der Rechtskultur. Das erinnert mich an das Mittelalter, wo man sich bekanntlich auf Jahrmärkten vor den Augen der Zuschauer die Zähne ziehen lassen konnte."

Jann Fiedler, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Berlin
Das Landgericht Berlin hat es der Müller-Dieckert GmbH mit einstweiliger Verfügung vom 6.12.2003 (Gz: 15 O 690/03) untersagt, ihre Anwaltsbüros in Kaufhäusern zu unterhalten. Die Gesellschaft ist aus der Resch & Gut Aktiengesellschaft hervorgegangen, in deren Aufsichtsrat auch Prof. Dr. Kurt Schelter und Lothar de Maizière saßen. Neben den wettbewerbsrechtlichen Schritten gegen die Gesellschaft prüft die Rechtsanwaltskammer Berlin weiterhin, ob die in den Beratungsstellen angestellten Anwälte die Verschwiegenheit wahren können. Die Kunden in den Kaufhäusern können mitbekommen, welche Mandanten gerade beraten werden.

Pressemitteilung der Rechtsanwaltskammer Berlin

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